"miteinanderfuereinanderdasein" mfd
gemeinsam handeln - aktiv dabei sein                 

"Wir möchten zukünftig auch für die Menschen dasein, die uns schon längst vergessen haben und sich doch an vieles erinnern. - Geben wir diesen Menschen das Vertraute zurück."


Hilfskriterien für die Einordnung von niedrigschwelligen

Entlastungsangeboten

(entnommen der BT-Drucksache 1811798, Seite 36 ff.)

Alltagsbegleiterinnen und -begleiter sind zielgruppen- und aufgabengerecht geschulte Personen, die Pflegebedürftige mit mindestens Pflegestufe I und Versicherte ohne Pflegestufe, die wegen erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz die Voraussetzungen des § 45a erfüllen, beim Umgang mit den allgemeinen wie auch mit spezifisch pflegebedingten Alltagsanforderungen unterstützen.

Viele pflegebedürftige Menschen, mit und ohne erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz, haben bedingt durch nachlassende eigene Fähigkeiten und Ressourcen zunehmend Probleme damit, ihre alltäglichen Pflichten und Aufgaben zu bewältigen. 

Oftmals ziehen diese Menschen sich aufgrund einer stetigen Überforderung zurück, verlieren soziale Kontakte und damit auch soziale Unterstützungsmöglichkeiten und vereinsamen.  Besonders betroffen davon sind auch Allein lebende.
Als niedrigschwellige Entlastungsangebote werden 
Alltagsbegleiterinnen und -begleiter nicht im stationären, sondern im häuslichen Bereich tätig. 
Tätigkeiten von Alltagsbegleiterinnen und -begleitern sind darauf ausgerichtet, die Anspruchsberechtigten zu befähigen, trotz ihrer Beeinträchtigungen weiterhin möglichst selbstständig am Alltag teilhaben zu können.
Ihre Tätigkeit ist von persönlicher Zuwendung und praktischen Hilfen geprägt, die die Begleiteten dabei unterstützen, ihr Leben weiter selbst zu gestalten. 
Dazu gehören die Alltagsgestaltung im Haushalt, die alltägliche Freizeitgestaltung und vergleichbaren Aktivitäten. 
Im Vordergrund steht nicht die eigenständige Übernahme von Tätigkeiten im Haushalt, sondern eher die Eigenständigkeit erhaltende Hilfe in Haus und Garten
(beispielsweise beim Auswechseln einer Glühbirne oder beim Einräumen von Geschirr in die Spülmaschine).
Alltagsbegleiterinnen und -begleiter helfen durch eine verlässliche Begleitung und kleine Handreichungen im Alltag dabei,

 

 

  1.  eine bestehende Überforderung abzubauen,
  2. eine soziale Isolation zu vermeiden oder zu vermindern,
  3. hoch vorhandene Ressourcen und Fähigkeiten zu stärken;
  4. Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit zu erhalten oder zurückzugewinnen sowie
  5. länger in der gewohnten häuslichen Umgebung zu verbleiben.

 

Zum Leistungsspektrum der Alltagsbegleitung gehört z.B.

 

  • Hilfe bei der Erledigung alltäglicher Aufgaben in der häuslichen Umgebung,
  • Begleitung beim Einkauf, beim Besuch des Gottesdienstes oder auf dem Friedhof , z.B. auch bei der Grabpflege,
  • Kochen gemeinsam mit den Hilfebedürftigen, Zuhören und Vorlesen,
  • Hilfe beim Umgang mit Behördenangelegenheiten,
  • Unterstützung bei Freizeitgestaltung z.B. für ein Kaffee trinken mit Freunden,
  • Impulse und Ermutigung zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte zu geben.
  • beim Besuch von Kindergarten oder Schule,
  • bei der Ausbildung

 

Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen dienen insbesondere zur Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung und der Bewältigung von sonstigen Alltagsanforderungen im Haushalt.
Sie bieten verlässliche Hilfe beispielsweise bei

 

  1. üblichen Reinigungsarbeiten, der Wäschepflege,
  2. der Blumenpflege innerhalb der Wohnung und auf dem Balkon,
  3. der Erledigung des Wocheneinkaufs,
  4. Fahrdiensten zum Arzt oder anderen Terminen,
  5. nicht täglich auftretenden Anforderungen des Haushalts wie dem wartungsgerechten Reinigen einer Waschmaschine oder
  6. der notwendigen Durchführung eines,,Frühjahrsputzes" im Haus.
  7. Botengängen, beispielsweise zu Behörden, Post, Apotheke oder Bücherei
  8. der alltäglichen Korrespondenz mit öffentlichen Stellen, wie Versicherungen, Banken u. a.
  9. organisatorischen Anforderungen z.B. bei einem pflege bedingt notwendig werdenden Umzug.

 

Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen betreffen den unmittelbaren Lebensbereich des Hilfebedürftigen; nicht umfasst sind daher etwa Dienstleistungen wie:

 

  • Gartenpflege,
  • Treppenhausreinigung,
  • Haustierversorgung 
  • Entsorgung von Sperrmüll.
  • bei der Berufstätigkeit oder der sonstigen Teilhabe am Arbeitsleben,
  • bei der Wahrnehmung von Amtern
  • der Mitarbeit in Institutionen oder in vergleichbaren Bereichen,
  • bei der medizinisch-pflegerischen Versorgung, die von Fachkräften zu übernehmen ist.

 

 

 

Ein Teil dieser Leistungen können jedoch vermittelt werden. Einen Teil bieten wir an. - Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

 

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